BFSG gilt — Barrierefreiheit ist gesetzliche Pflicht. Behörden prüfen bereits aktiv. Jetzt Compliance prüfen
Audit-Vorschau
Dies ist eine anonymisierte Vorschau eines echten Website-Audits. Der vollständige Bericht mit allen Befunden und Lösungsvorschlägen ist auf Anfrage verfügbar.
Wir haben die Website einer hausärztlichen Gemeinschaftspraxis mit drei Behandlern in einer norddeutschen Kreisstadt geprüft. Das Ergebnis: 95 Befunde — davon 6 kritisch und 31 wichtig.
Das Terminbuchungsformular sendet Name, Geburtsdatum und Versicherungsstatus über eine unverschlüsselte HTTP-Verbindung. Patientendaten sind besonders schützenswert nach DSGVO Art. 9 — ein schwerwiegender Verstoß.
Das Impressum enthält weder die zuständige Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung noch die Berufsbezeichnung und den Staat der Verleihung. Pflicht nach §5 DDG in Verbindung mit der Berufsordnung für Ärzte.
Sprechzeiten und die Vertretungsregelung sind als Screenshot eingebunden — nicht durchsuchbar, nicht vorlesbar für Screenreader, nicht klickbar auf Mobilgeräten. In dringenden Fällen finden Patienten die Nummer nicht.
Die Website lädt Google Maps auf der Anfahrtsseite und ein Doctolib-Widget ohne jegliche Cookie-Einwilligung. Seit dem TTDSG ist die Übertragung personenbezogener Daten an Dritte ohne Consent ein Rechtsverstoß.
Die Startseite zeigt ein Gruppenfoto und allgemeine Praxisinformationen, aber keinen einzigen Call-to-Action — kein Terminbuchungs-Button, keine Telefonnummer im sichtbaren Bereich, kein Kontaktformular.
Der vollständige Bericht enthält 90 weitere Befunde mit detaillierten Beschreibungen, Auswirkungen und konkreten Lösungsvorschlägen.
Hausarztpraxen sind die erste Anlaufstelle für Patienten — und die Website ist oft der erste Kontaktpunkt. Wenn die Terminbuchung Patientendaten unverschlüsselt überträgt, riskiert die Praxis nicht nur ein DSGVO-Bußgeld, sondern auch das Vertrauen der Patienten.
Fehlende Ärztekammer-Angaben im Impressum sind kein Kavaliersdelikt: Die Aufsichtsbehörden prüfen zunehmend Arztpraxis-Websites und verhängen Bußgelder zwischen 5.000 und 25.000 EUR.
Hintergrund-Artikel: Pflichtangaben, Barrierefreiheit und Patientengewinnung für Arztpraxen und Die 7 häufigsten Cookie-Banner-Fehler.
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