B2Audit
BFSG ist geltendes Recht. Prüfen Sie Ihre Konformität, bevor Probleme auffallen. Ratgeber lesen
Gesetzliche Pflicht

Ist Ihre Website BFSG-konform?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist geltendes Recht. Websites mit Online-Shops, Terminbuchung oder Kundenportalen müssen barrierefrei sein. Prüfen Sie Ihre Website jetzt kostenlos — in unter 2 Minuten.

WCAG 2.1 AA Ergebnisse in Minuten DSGVO-konform

6 Bereiche inkl. BFSG, WCAG 2.1 AA und EAA

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Geben Sie Ihre Website-URL ein — wir prüfen Barrierefreiheit, WCAG-Konformität und BFSG-Anforderungen.

Kein Spam. Keine Kreditkarte. Ergebnisse in Minuten.

Das BFSG betrifft mehr Unternehmen als gedacht

16 Mio.

Menschen mit Behinderung in Deutschland

BMAS 2024

7,8 Mio.

schwerbehinderte Menschen in Deutschland (2023)

Statistisches Bundesamt

96%

der Websites haben Barrierefreiheits-Fehler

WebAIM Million Report 2025

Wer ist vom BFSG betroffen?

Diese Unternehmen müssen ihre Websites barrierefrei gestalten

Online-Shops

E-Commerce-Websites, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen.

Buchungs- & Terminportale

Arztpraxen, Restaurants, Hotels und alle Unternehmen mit Online-Terminbuchung.

Kundenportale

Digitale Self-Service-Bereiche: Online-Banking, Versicherungsportale, Energieversorger.

Digitale Dienstleistungen

SaaS-Produkte, digitale Medien, Streaming-Dienste und E-Learning-Plattformen.

Medien & Kommunikation

Nachrichtenportale, Podcasts, Video-Plattformen — alle digitalen Inhaltsanbieter.

Ausnahme: Kleinstunternehmen

Nur für Dienstleistungen: <10 Mitarbeiter UND <2 Mio. EUR Umsatz. Für Produkte gilt keine Ausnahme.

4 häufige BFSG-Verstöße auf Websites

Diese Probleme finden wir bei fast jedem Barrierefreiheits-Audit

Fehlende Farbkontraste

Texte, Buttons und Links mit zu geringem Kontrast sind für 8% der männlichen Bevölkerung mit Farbfehlsichtigkeit nicht lesbar. WCAG fordert mindestens 4.5:1.

Keine Tastaturnavigation

Menüs, Formulare und Buttons, die nur per Maus bedienbar sind, schließen Menschen mit motorischen Einschränkungen komplett aus — ein BFSG-Verstoß.

Fehlende Alt-Texte und Labels

Bilder ohne Alternativtext, Formularfelder ohne Labels — Screenreader-Nutzer können Ihre Website nicht bedienen. Das betrifft allein in Deutschland über 1 Million blinde und sehbehinderte Menschen.

Touch-Targets zu klein

Buttons und Links unter 44×44px sind auf Mobilgeräten schwer zu treffen — besonders für ältere Nutzer und Menschen mit motorischen Einschränkungen.

In 3 Schritten zur barrierefreien Website

Vom erkannten Verstoß zur BFSG-konformen Lösung — kostenlos starten

1

Analyse starten

Website-URL eingeben. Unser System prüft automatisch über 30 Barrierefreiheits-Punkte nach WCAG 2.1 AA — ohne Installation.

2

Bericht erhalten

Detaillierter Bericht mit allen WCAG-Verstößen, Schweregrad und konkretem Maßnahmenplan — priorisiert nach gesetzlicher Relevanz.

3

Konformität herstellen

Setzen Sie die Empfehlungen selbst um oder beauftragen Sie unser Team. Kontraste, Navigation, Labels, ARIA — alles zum Festpreis.

BFSG-Zeitplan: Wo stehen wir?

Das Gesetz gilt — die Durchsetzung läuft

28.06.2025

BFSG in Kraft

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt. Alle betroffenen Unternehmen müssen konforme digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten.

Seit Juli 2025

Marktüberwachung aktiv

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder prüfen die Einhaltung. Beschwerden von Verbrauchern und Verbänden werden verfolgt.

Laufend

Abmahnrisiko steigt

Verbraucherschutzverbände und Wettbewerber können Unternehmen mit nicht-konformen Websites abmahnen — auch ohne behördliche Beschwerde.

Was B2Audit bei der BFSG-Prüfung checkt

Über 30 Barrierefreiheits-Prüfpunkte nach WCAG 2.1 AA

Farbkontraste

Text-zu-Hintergrund-Verhältnis nach WCAG: mindestens 4.5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text.

Tastaturnavigation

Alle interaktiven Elemente per Tab erreichbar, sichtbarer Fokus-Indikator, logische Tab-Reihenfolge.

Screenreader-Kompatibilität

ARIA-Rollen, Labels, Live-Regions, Landmark-Struktur für Screenreader wie NVDA und VoiceOver.

Textalternativen

Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos, Beschriftungen für Formularfelder und Icons.

Touch & Click-Targets

Mindestgröße 44×44px für Buttons und Links, ausreichend Abstand zwischen Interaktionselementen.

Animationen & Bewegung

Pause/Stop-Buttons für automatische Bewegung, Respektierung von prefers-reduced-motion.

DSGVO-konform
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Häufig gestellte Fragen zum BFSG

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten — darunter auch Websites und Online-Shops. Das Gesetz ist bereits in Kraft.

Welche Websites sind vom BFSG betroffen?

Das BFSG betrifft Websites, über die digitale Dienstleistungen erbracht werden: Online-Shops, Buchungsportale, Online-Banking, E-Commerce, Terminbuchungssysteme und digitale Kundenportale. Auch B2B-Unternehmen sind betroffen, wenn Endverbraucher auf ihre Websites zugreifen.

Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?

Die Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder verhängen. Zusätzlich besteht das Risiko von Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände und Wettbewerber. Nicht-konforme Produkte können vom Markt genommen werden.

Welche technischen Anforderungen stellt das BFSG an Websites?

Websites müssen die EN 301 549 erfüllen, die auf WCAG 2.1 AA basiert. Konkret: ausreichende Farbkontraste (mindestens 4.5:1), vollständige Tastaturnavigation, Screenreader-kompatible Inhalte, barrierefreie Formulare, Untertitel für Videos und anpassbare Textgrößen.

Gibt es Ausnahmen vom BFSG?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND einem Jahresumsatz unter 2 Mio. EUR sind von den Dienstleistungspflichten ausgenommen. Achtung: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Sobald Ihr Online-Shop über die Schwelle hinauswächst, greifen die Pflichten.

Wie prüft B2Audit die BFSG-Konformität?

B2Audit prüft Ihre Website automatisiert in über 30 Barrierefreiheits-Prüfpunkten: Farbkontraste, Tastaturnavigation, Alt-Texte, Formular-Labels, ARIA-Attribute, Screenreader-Kompatibilität, Animationen mit Pause-Funktion und mehr. Sie erhalten einen konkreten Maßnahmenplan mit Prioritäten.

Reicht ein automatisierter Test für BFSG-Konformität?

Automatisierte Tests decken ca. 30-40% der WCAG-Kriterien ab — das sind die technisch messbaren Punkte wie Kontraste, fehlende Alt-Texte und ARIA-Fehler. Für eine vollständige BFSG-Konformität empfehlen wir zusätzlich manuelles Testing. Unser Audit zeigt Ihnen, wo Sie stehen und was als Erstes behoben werden muss.

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