B2Audit
BARRIEREFREIHEIT

Barrierefreiheit & WCAG-Prüfung

Ab 5 EUR einmalig · Sofortige Ergebnisse · Keine Registrierung

Ergebnis in <2 Minutenüber 23 Prüfungen in 6 BereichenDSGVO-konformMonatlich kündbar

BFSG-Pflicht seit 28.06.2025: Barrierefreiheit ist gesetzlich verpflichtend. Prüfen Sie jetzt Ihre Website.

Das Problem

Viele Unternehmen in der EU müssen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umsetzen — es ist geltendes Recht. Nicht barrierefreie Websites schließen laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) bis zu 15 % der Bevölkerung aus — das sind potenzielle Kunden, die Sie verlieren.

Unsere Lösung

B2Audit prüft Ihre Website automatisiert gegen die WCAG 2.1 AA-Kriterien und identifiziert die wichtigsten Barrieren für Nutzer mit Behinderungen.

Das prüfen wir

Ausreichende Farbkontraste (WCAG AA Minimum 4.5:1)
Alternativtexte für alle Bilder
Tastaturbedienbarkeit aller interaktiven Elemente
Korrekte Überschriftenstruktur (H1-H6)
ARIA-Labels für komplexe Bedienelemente
Fokus-Reihenfolge und sichtbarer Fokus-Indikator

BFSG ist geltendes Recht — Konformität prüfen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt WCAG 2.1 AA. Unser Audit identifiziert die kritischsten Barrieren auf Ihrer Website.

Gezielte Maßnahmenliste für BFSG-Konformität

Typische Befunde

Diese Art von Problemen finden wir regelmäßig bei deutschen KMU-Websites.

DRINGEND

Farbkontrast unter WCAG-Minimum auf CTA-Buttons

Die Call-to-Action-Buttons verwenden hellen Text auf orangem Hintergrund mit einem Kontrastverhältnis von 2.8:1. Erforderlich sind mindestens 4.5:1.

WICHTIG

23 Bilder ohne Alternativtext

23 dekorative und informative Bilder haben kein alt-Attribut. Screenreader können diese Inhalte nicht wiedergeben.

WICHTIG

Dropdown-Menu nicht per Tastatur bedienbar

Das Hauptnavigations-Dropdown lässt sich nur per Maus öffnen. Tastaturnutzer können Unterpunkte nicht erreichen.

Barrierefreiheit prüfen

Ab 5 EUR einmalig · Ergebnis in unter 2 Minuten · Keine Registrierung

Monatlich kündbarSichere ZahlungKeine Kreditkarte nötig

Laufende Überwachung — damit behobene Fehler nicht zurückkehren

Monitoring 29 EUR/Mo · Monatlich kündbar

Häufige Fragen

Was ist das BFSG und betrifft es mein Unternehmen?+
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (EAA) in deutsches Recht um. Websites und Online-Shops, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen, müssen barrierefrei sein — das ist geltendes Recht. Betroffen sind E-Commerce, Finanzdienstleister, Telekommunikation und viele weitere Branchen. B2Audit zeigt Ihnen, wo Ihre Website steht und was Sie verbessern können.
Was prüft B2Audit bei der Barrierefreiheit?+
B2Audit prüft Ihre Website gegen die WCAG 2.1 AA-Kriterien: Farbkontraste (mindestens 4.5:1), Alternativtexte für Bilder, Tastaturbedienbarkeit, korrekte Überschriftenstruktur, ARIA-Labels und sichtbare Fokus-Indikatoren. Sie erhalten einen priorisierten Bericht, der die schwerwiegendsten Barrieren zuerst auflistet.
Kann ich meine Website selbst barrierefrei machen oder brauche ich Experten?+
Viele Barrierefreiheitsprobleme — fehlende Alt-Texte, niedrige Kontraste, fehlende Labels — kann Ihr Webentwickler mit unserem Website-Check innerhalb weniger Tage beheben. Für komplexere Anforderungen (ARIA-Patterns, Screenreader-Kompatibilität) empfiehlt sich ein spezialisierter Berater. Unser Bericht unterscheidet klar zwischen Schnellgewinnen und Expertaufgaben.