BFSG-Pflicht seit 28.06.2025: Barrierefreiheit ist gesetzlich verpflichtend. Prüfen Sie jetzt Ihre Website.
Das Problem
Das BFSG ist geltendes Recht. Am härtesten trifft es Buchungs-, Termin- und Kontaktstrecken — genau dort verlieren Praxen und Betriebe Anfragen, wenn Formulare nicht barrierefrei sind.
Unsere Lösung
Statt nur abstrakter WCAG-Listen prüft B2Audit den kritischen Pfad: Labels, Fokus, Bild-Alternativtexte und CTA-Kontrast auf Termin-/Kontaktseiten.
Das prüfen wir
BFSG ist geltendes Recht — Konformität prüfen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt WCAG 2.1 AA. Unser Audit identifiziert die kritischsten Barrieren auf Ihrer Website.
Gezielte Maßnahmenliste für BFSG-KonformitätTypische Befunde
Diese Art von Problemen finden wir regelmäßig bei deutschen KMU-Websites.
Formularelemente ohne sichtbares Label
Namens- und E-Mail-Felder im Terminformular haben kein zugeordnetes Label.
CTA-Kontrast unter WCAG AA
Der Button „Termin anfragen“ liegt unter 4.5:1 Kontrast.
Fokus-Markierung wahrscheinlich entfernt
CSS setzt outline:none ohne Ersatz — Tastaturnutzer verlieren die Orientierung.
Häufige Fragen
Ersetzt das ein vollständiges WCAG-Audit?+
Wen betrifft das BFSG?+
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