B2Audit
BARRIEREFREIHEIT

BFSG Critical Path — Termin & Formulare

Im vollständigen Bericht — 5 EUR einmalig · Sofortige Ergebnisse · Keine Registrierung

Ergebnis in ca. 2–3 Minuten36 Prüfpunkte in 6 BereichenDSGVO-konformMonatlich kündbar

BFSG-Pflicht seit 28.06.2025: Barrierefreiheit ist gesetzlich verpflichtend. Prüfen Sie jetzt Ihre Website.

Das Problem

Das BFSG ist geltendes Recht. Am härtesten trifft es Buchungs-, Termin- und Kontaktstrecken — genau dort verlieren Praxen und Betriebe Anfragen, wenn Formulare nicht barrierefrei sind.

Unsere Lösung

Statt nur abstrakter WCAG-Listen prüft B2Audit den kritischen Pfad: Labels, Fokus, Bild-Alternativtexte und CTA-Kontrast auf Termin-/Kontaktseiten.

Das prüfen wir

Eingabefelder mit Label oder aria-label
Sichtbarer Tastaturfokus
Alternativtexte im Pfad
CTA-Kontrast mindestens 4.5:1
Menüs im Pfad tastaturbedienbar

BFSG ist geltendes Recht — Konformität prüfen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt WCAG 2.1 AA. Unser Audit identifiziert die kritischsten Barrieren auf Ihrer Website.

Gezielte Maßnahmenliste für BFSG-Konformität

Typische Befunde

Diese Art von Problemen finden wir regelmäßig bei deutschen KMU-Websites.

DRINGEND

Formularelemente ohne sichtbares Label

Namens- und E-Mail-Felder im Terminformular haben kein zugeordnetes Label.

WICHTIG

CTA-Kontrast unter WCAG AA

Der Button „Termin anfragen“ liegt unter 4.5:1 Kontrast.

WICHTIG

Fokus-Markierung wahrscheinlich entfernt

CSS setzt outline:none ohne Ersatz — Tastaturnutzer verlieren die Orientierung.

BFSG-Pfad prüfen

Im vollständigen Bericht — 5 EUR einmalig · Ergebnis in ca. 2–3 Minuten · Keine Registrierung

Monatlich kündbarSichere ZahlungKeine Kreditkarte nötig

Laufende Überwachung — damit behobene Fehler nicht zurückkehren

Monitoring 29 EUR/Mo · Monatlich kündbar

Häufige Fragen

Ersetzt das ein vollständiges WCAG-Audit?+
Nein. Es priorisiert die Pfade, die für Anfragen und Buchungen entscheidend sind — ergänzend zum vollständigen Barrierefreiheits-Check.
Wen betrifft das BFSG?+
Besonders Angebote mit Online-Termin, Shop oder Kundenportal. Lassen Sie im Zweifel rechtlich prüfen, ob Sie verpflichtet sind.