BFSG gilt — Barrierefreiheit ist gesetzliche Pflicht. Behörden prüfen bereits aktiv. Jetzt Compliance prüfen
Audit-Vorschau
Dies ist eine anonymisierte Vorschau eines echten Website-Audits. Der vollständige Bericht mit allen Befunden und Lösungsvorschlägen ist auf Anfrage verfügbar.
Wir haben die Website einer Augenarztpraxis mit LASIK-Zentrum und Kontaktlinsen-Anpassung in einer Universitätsstadt geprüft. Das Ergebnis: 72 Befunde — davon 3 kritisch und 24 wichtig.
Der interaktive „Bin ich für LASIK geeignet?"-Test speichert die eingegebenen Dioptrien-Werte und Vorerkrankungen als First-Party-Cookies. Gesundheitsdaten in Cookies sind ein DSGVO Art. 9-Verstoß — sie können von Analytics-Tools ausgelesen werden.
Die LASIK-Landingpage enthält Formulierungen wie „garantierte Brillenfreiheit" und „100 % Erfolgsquote". Das Heilmittelwerbegesetz §3 verbietet irreführende Werbung — eine Augenlaser-Garantie ist medizinisch nicht haltbar und abmahnfähig.
Das Termin-Widget verwendet Dropdown-Menüs mit Schriftgröße 10px, die auf Touchscreens nicht zuverlässig bedienbar sind. 62 % der Besucher kommen über Mobile — sie können keinen Termin buchen.
Die Website verwendet hellgrauen Text (#999) auf weißem Hintergrund — Kontrastverhältnis 2.85:1 statt der geforderten 4.5:1. Ironisch für eine Augenarztpraxis: Die eigene Website ist für Sehbehinderte nicht lesbar.
Die Praxis bietet über die Website Kontaktlinsen-Nachbestellungen an. Es fehlt eine Widerrufsbelehrung, eine Datenschutzerklärung für den Bestellprozess und AGB — Pflicht nach Fernabsatzrecht.
Der vollständige Bericht enthält 67 weitere Befunde mit detaillierten Beschreibungen, Auswirkungen und konkreten Lösungsvorschlägen.
LASIK- und Augenlaser-Praxen sind ein Hauptziel für HWG-Abmahnungen — Erfolgsversprechen und fehlende Risikohinweise führen regelmäßig zu Abmahnkosten von 10.000–30.000 EUR pro Fall.
Die Kontrast-Verstöße auf einer Augenarzt-Website sind dabei nicht nur ein BFSG-Risiko, sondern auch ein Vertrauensproblem: Patienten erwarten von einer Augenarztpraxis, dass sie Sehbehinderungen ernst nimmt.
Hintergrund-Artikel: Pflichtangaben, Barrierefreiheit und Patientengewinnung für Arztpraxen und BFSG: Was KMU jetzt tun müssen.
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